DisveMedio
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab: 28. Januar 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen DisveMedio und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie von DisveMedio ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

Unternehmensdaten:
DisveMedio
Kopernikusstraße 3
45143 Essen
Deutschland

Telefon: +49 159 3208647
E-Mail: [email protected]

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Angebot und Annahme

Angebote von DisveMedio sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von DisveMedio oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.2 Vertragsarten

DisveMedio bietet sowohl Einmalreinigungen als auch Dauerpflegeverträge an. Die Einzelheiten werden im jeweiligen Vertrag oder der Auftragsbestätigung geregelt.

2.3 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

§ 3 Leistungsumfang

3.1 Allgemeiner Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Reinigungsleistungen ergibt sich aus der individuellen Leistungsbeschreibung im Vertrag oder der Auftragsbestätigung. DisveMedio erbringt die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden Hygienevorschriften.

3.2 Zusatzleistungen

Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert vergütet. Der Auftraggeber wird über zusätzlich erforderliche Leistungen und deren Kosten vorab informiert.

3.3 Reinigungsmittel und Geräte

DisveMedio stellt grundsätzlich alle erforderlichen Reinigungsmittel und Geräte zur Verfügung. Verwendet werden ausschließlich umweltfreundliche und gesundheitsverträgliche Reinigungsmittel.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

4.2 Preisanpassungen

Bei Dauerpflegeverträgen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten ist DisveMedio berechtigt, die Preise einmal jährlich entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen. Die Preiserhöhung wird dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

4.3 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

4.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

§ 5 Ausführung der Leistungen

5.1 Leistungszeiten

Die Reinigungsarbeiten werden zu den vereinbarten Zeiten durchgeführt. Bei Dauerpflegeverträgen können die Zeiten in Absprache mit dem Auftraggeber angepasst werden.

5.2 Zugang zu den Räumlichkeiten

Der Auftraggeber stellt sicher, dass DisveMedio zu den vereinbarten Zeiten Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten hat. Notwendige Schlüssel werden zur Verfügung gestellt oder ein Schlüsseldienst beauftragt.

5.3 Arbeitsbehinderungen

Kann DisveMedio die vereinbarten Leistungen aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig erbringen, ist DisveMedio berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

6.1 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • Rechtzeitigen und ungehinderten Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren
  • Besondere Umstände oder Risiken rechtzeitig mitzuteilen
  • Wertgegenstände und wichtige Dokumente sicher zu verwahren
  • Bei besonderen Sicherheitsvorschriften rechtzeitig zu informieren
  • Erforderliche Genehmigungen einzuholen

6.2 Störungen und Schäden

Der Auftraggeber hat DisveMedio über alle Umstände zu informieren, die für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung der Arbeiten von Bedeutung sind. Dazu gehören insbesondere besondere Oberflächenmaterialien, empfindliche Gegenstände und Sicherheitsvorschriften.

§ 7 Qualität und Gewährleistung

7.1 Qualitätsstandards

DisveMedio erbringt alle Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften. Die Arbeiten werden von geschultem und qualifiziertem Personal durchgeführt.

7.2 Gewährleistung

DisveMedio gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.

7.3 Nachbesserung

Bei berechtigten Beanstandungen führt DisveMedio eine kostenlose Nachbesserung durch. Weitere Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Haftung

8.1 Haftungsumfang

DisveMedio haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DisveMedio nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

8.2 Versicherungsschutz

DisveMedio verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz beträgt mindestens 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden.

8.3 Haftungsausschluss

Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

§ 9 Datenschutz und Verschwiegenheit

9.1 Verschwiegenheitspflicht

DisveMedio und ihre Mitarbeiter verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt gewordenen betriebsinternen Angelegenheiten und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers.

9.2 Datenschutz

DisveMedio beachtet die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragserfüllung verarbeitet.

§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung

10.1 Einmalaufträge

Einmalaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung.

10.2 Dauerpflegeverträge

Dauerpflegeverträge werden für die vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen. Nach Ablauf verlängern sie sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.

10.3 Ordentliche Kündigung

Dauerpflegeverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

10.4 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen Vertragsverletzungen, die nach Abmahnung nicht abgestellt werden.

§ 11 Subunternehmer

DisveMedio ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. DisveMedio haftet für Subunternehmer wie für eigene Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt, Streik, behördlichen Anordnungen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die DisveMedio nicht zu vertreten hat, ruhen die beiderseitigen Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung. Bei längerer Dauer können beide Parteien den Vertrag kündigen.

§ 13 Umweltschutz

DisveMedio verpflichtet sich zur Einhaltung aller umweltrechtlichen Bestimmungen und verwendet ausschließlich umweltfreundliche Reinigungsmittel und -verfahren. Abfälle werden ordnungsgemäß entsorgt.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Rechtwahl

Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen DisveMedio und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen nach diesen AGB ist Essen, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

14.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

14.4 Änderungen der AGB

DisveMedio behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht binnen 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt.

Haben Sie Fragen zu unseren AGB?

Unser Team steht Ihnen gerne für Rückfragen zu unseren Geschäftsbedingungen zur Verfügung.

Kontakt aufnehmen +49 159 3208647

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 28. Januar 2025.

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Ihr zuverlässiger Partner für professionelle Reinigungsdienste in Essen und Umgebung.

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